@Torsten
schon klar das die Regreßregelung angewendet werden muß.
Nur Fahrzeuge mit Wagenpass werden wohl kaum in einer Versicherung unterkommen.
Das heißt Wettbewerbsfahrzeuge sind selten versichert, warum auch fahren Sie doch auf
eigenes Risiko. Wenn sie nun bei Lehrgängen bewegt werden kann man sich die Antwort
selbst geben.
Was denkt ihr wieviele Leute mit ihren Rennwagen bei uns gerne für kleines Geld testen oder fahren würden.
Nur was würden wir machen wenn sich jemand von seinem letzten Geld so ein Fahrzeug gebastelt hätte
eine Versicherung spart und bei uns einen Schaden verursacht, den ärger möchte ich nicht haben und
ihr auch nicht wenn jemand seinem Geld hinterherwinkt weil nichts zu holen ist.
Ich hatte mal so ein Spaß, es ging um 12.000 DM der Bursche hatte ein Alten-Pflege Unternehmen
bei ihm standen 12 Opel alle gleich Beschriftet vor der Tür also dachte ich prozessieren wir.
Dumm gelaufen denn der Bursche hatte die Hand gehoben ich die Prozesskosten zum Teil am Bein.
aber wir haben gewonnen und ich bin an Platz 5 gekommen falls er mal wieder irgenwann zu Geld kommt.
Das mal so alle 10 Jahre zu prüfen kostet dann > 100 € an den Ortsansässigen Gerichtsvollzieher.