Trotzdem solltest Du Dir bei Gelegenheit einen DSGVO-konformen Datenschutz-Text beim Anwalt des Vertrauens oder zumindest einem der zahlreichen Online-Generatoren im Netz besorgen und passend abändern. Den würde ich dann hier einbauen.

Auch ein Cookie-Hinweis ist ja nach wie vor gefordert. Das macht aber erst Sinn, wenn ich in dem Zuge dann auch auf die DS-Erklärung verweisen kann (was Cookies sind, wozu sie benutzt werden usw. bla bla blubb....).
Interessiert zwar alles keine Sau, wird aber als "Aufklärungsarbeit" inzwischen gefordert.

Ebenso wie jeder User neuerdings das volle (digitale) Auskunftsrecht über die Verwendung seiner Daten besitzt, auch wenn praktisch niemand davon je Gebrauch macht. Aber all das ist bei Fehlen ein neuer Abmahnunsgrund für auftragslose Anwälte. Eine sicher willkommene neue Geldquelle für Viele.... (und nicht gerade "billig")
Dazu musst Du nicht mal erst ein FOrum oder Blog betreiben, es reicht schon völlig, wenn Deine private Seite (also ohne "Gewinnerzielungs-Absicht") ein Kontaktformular besitzt, über das ein User seine Daten eingeben kann!
Ab da bist Du schon dazu verpflichtet, über die Verwendung aufzuklären.

Also kurz: Viel Aufwand und Verwirrung für die Seiten-Betreiber, bei gleichzeitig relativ wenig (echtem) Nutzen für die Verbraucher und User.
Solange selbst die Fach-Juristen da nicht restlos durchblicken, kann man es vom "juristischen Laien" erstrecht nicht verlangen und erwarten....

Auch ich bin zwar juristisch vorgebildet, aber trotzdem kein (Voll-)Jurist.
Und wenn mich ein Forenbetreiber (der selber Anwalt ist!) neulich noch fragen muss, ob seine entworfene Fassung (auch für Klienten) so wirklich "Rechtskonform" ist oder ob ich Änderungen vornehmen würde oder ob Dinge wegfallen oder ergänzt werden müssten (was ich tatsächlich musste), sagt mir das schon alles...