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Thema: Race-Club als e.V. Entwurf der Satzung

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  1. #8
    Race Club Gründer Avatar von Andy
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    Zitat Zitat von Jörg Technik Beitrag anzeigen
    Hallo Andy,

    die Beschlussfassung einer Mitgliederversammlung ist im § 32 des BGB geregelt.
    Eine "Online-Versammlung" ist per Gesetz nicht ausdrücklich ausgeschlossen, muss aber per Satzung verankert sein bzw. müssen alle Mitglieder dem zugestimmt haben.

    Ansonsten hilft Dir vllt. auch das hier weiter: Ist eine virtuelle Mitgliederversammlung zulässig?

    Alle Mitglieder ?
    Die Mitglieder werden erst in den e.V. überführt wenn der e.V. gegründet ist.
    Also bleibt einzig die Gründungsversammlung.
    Das Satz im Zitat gilt demnach nur für einen "bestehenden" e.V.
    In das Satzung (Entwurf) ist es ALSO sollte es so ok sein !

    Mal schauen was die Spezialisten dazu sagen ?

    Grüße Andy


    PS.
    das gefällt mir gut .... eine Einladung über unser Forum !!!

    Eine Einladung zur Mitgliederversammlung per Veröffentlichung auf der Website ist wie bei anderen Einladungsformen, die nicht durch Brief erfolgen, nur bei ausdrücklicher Satzungsregelung möglich.
    Geändert von Andy (05.09.2016 um 21:47 Uhr)

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