Hallo Andy,
die Beschlussfassung einer Mitgliederversammlung ist im § 32 des BGB geregelt.
Eine "Online-Versammlung" ist per Gesetz nicht ausdrücklich ausgeschlossen, muss aber per Satzung verankert sein bzw. müssen alle Mitglieder dem zugestimmt haben.
Ansonsten hilft Dir vllt. auch das hier weiter: Ist eine virtuelle Mitgliederversammlung zulässig?





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