Zitat Zitat von Andy Beitrag anzeigen
Das einzige wo ich mit meinem Rechtverstädnis
bedenken habe ist die Mitgliederversammlung
und da Online oder Real Treffen, da habe ich keine Formulierung
gefunden die das sowohl aus auch regeln könnte ?
Hallo Andy,

die Beschlussfassung einer Mitgliederversammlung ist im § 32 des BGB geregelt.
Eine "Online-Versammlung" ist per Gesetz nicht ausdrücklich ausgeschlossen, muss aber per Satzung verankert sein bzw. müssen alle Mitglieder dem zugestimmt haben.

Ansonsten hilft Dir vllt. auch das hier weiter: Ist eine virtuelle Mitgliederversammlung zulässig?