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Thema: Soll ein Präzidenzfall im Motorsport erschaffen werden ?

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  1. #1
    Race Club Gründer Avatar von Andy
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    Soll ein Präzidenzfall im Motorsport erschaffen werden ?

    Hallo
    ich habe gerade mit einem guten Freund den viele von euch kennen telefoniert.
    Namen oder Firmen werde ich nict nennen weil das ganze noch in schwebe ist und auch nicht dazu
    beiträgt um was es geht.
    X hat eine Steuerprüfung und der Prüfer nimmt sich die Sponsorverträge vor
    In vereinfachter Form:
    X bekommt vom der großen Ölfirma für 10.000 Euro Öl im GEGENZUG
    kommt deren LOGO auf alle Autos Tembekleidung Truck Zelt ect...

    Jetzt vertritt die Finanzverwaltung (oder deren Mitarbeiter) die Ansicht:
    Hätte X das Öl für 10.000 Euro Beleghaft gekauft würden in den 10.000 auch
    19% MWSt. stecken.
    Im Gegenzug muß es der Ölfirma ja auch was Wert sein das Sponsoring durchzuführen
    nämlich wenigstens 1:1 auch 10.000 Euro für die X der Ölfirma dann eine Rechnung
    stellen würde.
    Um es nicht zu kompliziert zu machen, der Finanzbeamte möchte 19% der gesamten
    Sponorvergütungen der letzten X Jahre .... aber im Nachgang von beiden Seiten !
    Würde hier ein Prezidenzfall geschaffen wären nicht nur im Motorsport alle Sponsorvertäge
    nicht das Papier wert auf die es gedruckt wurde.
    Und so einen Fall bei einer relativ kleinem Firma durch zu boxen als in einer Firma
    mit Rechtabteilung ist natürlich ungleich leichter !
    Da das ganze wie geschrieben in Schwebe ist kann man abschließend nicht viel dazu schreiben !

    Grüße Andy

  2. #2
    Administrator Avatar von Jörg Technik
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    Rechtlich gesehen halte ich als Kaufmann dieses Vorgehen zunächst für nicht haltbar.
    Denn "X" ist Kunde (und damit natürlich MwSt-pflichtig) und der Mineralöl-Konzern zunächst der Lieferant, genauer "Verkäufer" im Sinne des BGB.

    Soweit, so gut. In welcher Form die "Bezahlung" für die Lieferung erfolgt, ist dafür zunächst völlig irrelevant. Abführen muss er die Steuer so oder - und der Händler entsprechend mit dem Kaufpreis aufgeschlagen haben, was er wiederum in Form einer "Vorsteuer" an das Finanzamt abführt. .
    Ging das Öl also ordnungsgemäß durch seine Bücher, passiert das eh "automatisch" über die Buchhaltung.

    Der "Sponsor-Vertrag" sollte außerhalb dieses Handels abgeschlossen und die Bedingungen genaustens deklariert werden. Der Kunde erbringt in dem Fall nicht seinerseits eine "Leistung" durch die Werbung, sondern er "vergütet" lediglich die 10.000 Liter Öl/Kraftstoff durch die Werbung.
    In dem Punkt fallen also keine erneuten 19% MwSt (diesmal seinerseits) an, also nicht mehr, als ohnehin schon durch den einmaligen Handel abgeführt wurden. Das muss natürlich geschehen sein, ebenso wie bei Barzahlung bzw. Überweisung.

    Dass der Mineralöl-Konzern nun seinerseits zusätzlich nochmals 19% abführen soll (für eine "Dienstleistung vermutlich), halte ich für nicht haltbar. Das müsste tatsächlich juristisch genau geprüft werden.
    Wie machen das denn die ganzen große Sportverbände, Vereine, Einzel-Sportler usw.?
    Sie alle haben Sponsor-Abkommen und da kräht kein Hahn nach. Manche davon umgehen sogar die heimischen Steuern, indem sie ihre Kohle brav ins (neutrale) Ausland schleppen und hoffen, dass ihr Name anschließend nicht auf einer der CD's für deutsche Behörden auftaucht!
    Einen namhaften (ehemaligen) Motorsportler der Königsklasse will ich jetzt dabei gar nicht namentlich erwähnen...

    Sie alle erlangen doch Vergünstigungen genau durch dieses Sponsoring. Zur Not läst man sich dafür dann halt die Summe x überweisen und kauft dann DAVON das Öl. Das wäre dann der "sauberste" Weg.
    Dann würde jeder Betrag/Vorgang ordnungsgemäß für sich versteuert, sowohl als "Einnahme" als auch beim Kauf irgendwelcher Güter als Mehrwertsteuer.
    Gruß,
    Jörg

  3. #3
    Race Club Gründer Avatar von Andy
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    Hallo Jörg
    genau so habe ich das auch gesehen.
    Aber siehe Überschrift. Eine große Firma die Sitze für Rennwagen produziert
    und eine noch größere Ölfirma sind mit ihren Rechtsabteilungen dran.
    So einfach ist es demnach also nicht.
    Ich habe X dazu geraten über den DMSB an die Öffentlichkeit zu gehen und
    im DMSB Heft Vorstart einen offenen Brief zu veröffentlichen.
    Nur der Fall nicht abgeschlossen ... evtl danach ?

    Grüße Andy

  4. #4
    Administrator Avatar von Jörg Technik
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    Jepp, die Rechtsabteilungen der Firmen und Konzerne wollen doch auch ihre Daseinsberechtigung haben.
    Und in der Juristerei steckt der Teufel bekanntlich häufig im Detail und vieles ist reine Auslegungssache.

    Ja, ich denke ebenfalls, dass diese Vorgehensweise einheitlich auf höchster Instanz-Ebene geklärt werden sollte und man sich dann daran orientiert. Allein schon, um dem "Gleichheitsprinzip/Grundsatz" gerecht zu werden.
    Denn vermutlich sieht auch diesen Punkt sonst jedes lokale Finanzamt anders als seine Kollegen im Nachbarort...

    Da auch ich mich schon (zwar mehrfach, aber 1x richtig knackig) privat mit dem Fina-Amt herumgeschlagen habe und das bis zum Dienststellenleiter ging, dieser sogar persönlich die dicken gelben Steuerbücher zur Hand nahm und nach einer "Lesestunde" mir dann Recht (und seinen Beamten entsprechende Anweisungen) gab, weiß ich, wie groß selbst dort manchmal 1. die Unkenntnis über geltendes Steuerrecht und 2. wie kniffelig manche Fälle rechtlich sein können.
    Oft sogar ohne böse Absicht der Beamten, es ist dann einfach Unkenntnis der (aktuellen) Lage.

    Wer da nicht am Ball bleibt und für seine Interessen und das Recht kämpft, wird dort zunächst mit der "einfachsten Lösung" abgebügelt und das wird als "richtig" angenommen.
    Erst wenn man Widerspruch dagegen einlegt, persönlich erscheint und rechtlich dann auch deutlich argumentiert, wird evtl. erneut geprüft und der Fehler erkannt.

    Die Rechtslage ist da manchmal extrem knifflig. In meinem Fall ging es konkret darum, dass durch Insolvenz eines großen Unternehmens ich theoretisch in EINEM Jahr auf dem Papier SECHS unterschiedliche Arbeitgeber hatte (was aber faktisch nicht so war, sondern dem Insolvenzrecht und Darlehenszahlungen durch Ämter etc. geschuldet war).

    Das hat das Fina-Amt dann völlig verwirrt und sie entsprechend meine Einkommenssteuern völlig falsch (doppelt und dreifach) berechnet, ich sei angeblich dann auch nicht mehr abzugsberechtigt, für einige Monate seien angebl. durch das Darlehen dann keine Steuern gezahlt worden usw usw. (was aber nicht stimmte).

    Solch einen Fall hätten sie angeblich noch nie gehabt, jede Stadt traf da auch andere Aussagen
    Ich sah das anders und bestand darauf, dass sie meine Steuern wie gewohnt für 1 Jahr und für EINEN Arbeitgeber berechnen, abzüglich dem Monat Dezember und 2 Wochen aus November.
    Nach langem Hin und Her wurde dem dann Dank oberstem Boss der Behörde auch statt gegeben.

    Also Kämpfen lohnt auf jeden Fall, man darf und muss sich nicht alles klaglos gefallen lassen!
    Auch wenn das eine Nervensache werden kann.
    Ich hatte mich VOR der Diskussion mit dem dortigen Boss bereits schlau gemacht und dann genau so argumentiert, wie es auch im Steuerrecht steht. Davon hatte er sich dann langwierig überzeugt und gab mir letztendlich Recht.
    Gruß,
    Jörg

  5. #5
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    Jörg
    EGAL
    wer da als Finanzamtbeamter so eine Sache durchbringt
    der hat sich einen Namen unter den Kollegen gemacht !

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