Hallo Andy,

ja, bei mir wäre das Urteil ähnlich ausgefallen. Ich sehe das ganz genau so.

Die Summen sind analog zu denen vorheriger Strafen des DMSB Sport"gerichts", daran orientieren sie sich etwa.
Von daher galt das wohl noch als angemessen.

Ich sehe da sogar noch eine strafrechtliche Relevanz, die der DMSB nicht zu entscheiden hat, sondern ggf. sogar vor ein ordentliches Strafgericht müsste!
Denn immerhin wird bei derartigen Aktionen auch eine nicht unerhebliche "Körperverletzung", wenn nicht sogar mit "Todesfolge" billigend in Kauf genommen!
Und das ist Sache eines Strafgerichts, ganz unabhängig von einer groben Unsportlichkeit (die wieder mehr den DMSB interessiert).

Und zwar wären da für mich BEIDE schuldig, wenn auch zu unterschiedlichen Anteilen.
Eine Anweisung geben - und sie auszuführen, sind 2 verschiedene Paar Stiefel und müssen unterschiedlich bewertet (und bestraft) werden.

Ja, gemeinnützige Arbeit (z.B. eben in der Jugendförderung) wäre da durchaus angemessen, damit sie mal persönlich die Tragweite ihres Handelns spüren. Noch besser in irgendeiner Behindertenwerkstatt oder in der Opferhilfe des "Weißen Rings", damit sie auch mal die Folgen solcher Aktionen hautnah sehen und erleben!

Aber ich denke, auch die jeweiligen Sperren (Boxengasse, Teamfunk, nächste Rennen...) sind schon eine Art persönliche Strafe. Wenn auch nicht genug....