-
moin,
der link ist zwar ganz brauchbar aber auch nix neues, das gilt schon ein paar jahre.
eigentlich sollte das die inhaber freier werkstätten (so wie mich) freuen da eben auch die wartungen an neuen fahrzeugen bei uns möglich sind ohne das dem eigentümer die garantieleistungen verloren gehen.
AAAAAAAAAAAABER :
ich rate meinen kunden dazu während der garantiezeit und ein jahr danach dazu die wartungen bei der VERTRAGSwerkstatt zu machen und erst danach zu der FACHwerkstatt zu wechseln.
der hintergrund ist der :
die mängel die während der garantiezeit auftreten sind oft eher peanuts.
wenn denn aber die kiste im 2 und 3. jahr mehr km auf der uhr hat könnte was gravierenderes auftreten und die KULANZ der hersteller sinkt gegen null wenn im serviceheft nicht die heiligen markenstempel drin sind.
bei leasingautos wäre es wieder anders weil die meist auf 3 jahre geleast sind. dabei ist aber zu beachten ob die wartung an die MARKENwerkstatt gebunden ist.
guido
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
-
Foren-Regeln
Lesezeichen