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Erfahrener Benutzer
Hallo And,
habe heute mal mit meinen Anwälten telefoniert. Der Sachverhalt ist hinlänglich bekannt, da musste gar niemand irgendwas nachforschen. Sehr interessant das alles!
Meine ursprüngliche Meinung war:
Wenn das Problem zu diesen Strafen führt und offenbar ein Fehler der die Papiere ausstellenden Behörden vorliegt, dürfen die das Umtragen nicht berechnen und müssen Schadenersatz für Zeit und Nutzungsausfall zahlen.
Wie es dagegen wirklich ist:
Es liegt kein Fehler der deutschen Behörden vor, weil nach EU-Recht die Schreibweise mit und ohne Bindestrich möglich ist. Und ohne Vorliegen eines Fehlers auch kein Schadenersatz, rein rechtlich ist zudem ein Umtragen auch gar nicht nötig.
Aber:
Wird man im Ausland deswegen angehalten, muss man trotzdem zahlen, denn die Polizei darf das Fahrzeug ansonsten tatsächlich beschlagnahmen. Der richtige Weg: Schon beim Zahlen darauf hinweisen, dass man Widerspruch einlegen wird, Dienstausweise der Polizisten zeigen lassen, Kennzeichen des Polizeiautos notieren, Quittung über die Zahlung geben lassen und dann sofort nach Rückkehr nach Hause den Widerspruch schreiben und abschicken.
Na toll. Also können wir uns jetzt überlegen, ob wir die Kosten für die Ummelde-Aktion doch selbst bezahlen, oder ob wir in jedes Auto vorsorglich einen 500-Euro-Schein legen. So viel soll es nämlich auch kosten können. Nach Rücksprache mit einem anderen Fahrer wissen wir nun nämlich, dass bei ihm das Auto wohl beschlagnahmt worden wäre, weil auf seinem Konto weniger als 300 Euro sind und die ec-Zahlung dann auch nicht geklappt hätte... 
Viele Grüße
Thomas
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