Der DMSB untersagt das Fahren mit Startnummern oder fordert die Überklebung dieser, in der StVo/StVZVo (wie auch immer) ist dies nicht explizit verboten. Es darf lediglich keine Verwechslungsgefahr mit den Nummernschildern bestehen und sie dürfen nicht leuchten bzw. "Rückstrahlern"
Das die Betriebserlaubnis erlischt, dessen bin ich mir durchaus bewusst und das ist schon mal kein Spaß wenn ein Unfall passiert bei dem das nicht zugelassene Teil Unfallursache ist.
Ich würde daher die Felgen zwar fahren wenn diese zwar für das Auto zugelassen sind aber evtl. noch nicht eingetragen, aber Felgen die gar nicht für das Auto geeignet (Traglast etc) würde ich nicht fahren, da wäre das Risiko unkalkulierbar.
Heute habe ich noch mal einen TÜV Termin, die montierten Felgen habe ausreichend Traglast und Freigang - da muss sich doch was machen lassen.




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