Zitat von
uwegt3
Ich kann aus eigener Erfahrung nur sagen, diese Veranstaltung ist definitiv nicht zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten, sondern nur zur verbesserung des Fahrkönnens ausgeschrieben und somit MUSS die Versicherung bezahlen, wenn irgend etwas passiert, es sei denn, es sind explizit ALLE Fahrten auf Rennstrecken verboten.
Was du gemacht hast, das sind schlafende Hunde wecken. Das habe ich einmal gemacht, explizit nachgefragt ob ich auf der Nordschleife auch versichert bin. Daraufhin habe ich einen Brief bekommen, das sie die Kaskoversicherung für jegliches befahren auf Rennstrecken ausschliessen!!
Mehrere Anwälte haben mir gesagt, das ich das eigentlich nicht zu beachten bräuchte, solange dies im Vertrag so nicht definiert ist. Solange die Klausel mit der Erzielung der Höchstgeschwindigkeit im Vertrag steht, und dieses bei einer Veranstaltung explizit ausgeschlossen wird, DARF und KANN die Versicherung eine Schadensregulierung nicht verweigern.
Sie kann dich nach der Regulierung rauswerfen, ja, so wie es damals auch bei mir passiert, muss aber in jedem Falle regulieren.
Grüße
Uwe