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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Race-Club als e.V. Entwurf der Satzung



Andy
31.08.2016, 21:07
Liebe Mitglieder
dies ist ein ENTWURF unserer Satzung
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin und die Satzung NOCH NICHT
geprüft wurde !
Genau so möchte ICH EUCH BITTEN VERBESSERUNGSVORSCHLÄGE einfließen zu lassen.

Ich bitte darum die Zeilen dazu zu kopieren und Änderungswünsche bekannt zu geben.
Zeitgleich versende ich den Entwurf zu einen Freund der Anwalt ist um zu prüfen ob alles
rechtens ist.
An dieser Stelle möchte ich mich bei meinem Nachfolger im Porsche Club bedanken der mir
gestattet hat das Gerüst der Satzung das PC zu verwenden
Danke Stefan !



Satzung des Race-Club e.V. 1.9.2016




GELÖSCHT wegen NEUER FASSUNG !
(und eines Formfehlers)

Grüße Andy

993raser
31.08.2016, 23:24
Hallo Andy,

was mir auffällt ist das die übernommene Satzung vom PCRM immer das Wort "Club" verwendet. Der PCRM ist auch in Wahrheit ein Club.
Wir sind zwar Race-Club aber als eingetragener Verein (e.V.) müsste bei uns überall "Verein" stehen? Oder?
D.h. Verein, Vereins Mitglieder usw.

BG
Wojtek

Jörg Technik
01.09.2016, 16:03
Hallo Wojtek,

diese Formulierung ist m. W. nicht zwingend vorgeschrieben. Es gibt unzählige eingetragene Vereine, die alle das Wort "Club" im Titel führen. Das ist auf jeden Fall soweit OK.
Hier könnte es also statt "Golfclub e.V.", "Reit-Club e.V." oder "Terrier-Zuchtclub e.V." durchaus "Race-Club e.V." heißen.

Auch in reichlich Vereinssatzungen, die man einsehen kann, ist ständig von "Club-Mitgliedern" und "Club-Vorstand" statt "Verein" die Rede.
Also auch daran scheint sich niemand weiter zu stören.
Eine rechtliche Verordnung zur namhaften (ständigen) Erwähnung des Wortes "Verein" wäre mir auch nicht bekannt.

Aber darüber würde ja eh spätestens der Anwalt bei der Prüfung stolpern, wenn es da ein Problem gäbe.
Glaube ich aber nicht.

Andy
01.09.2016, 19:30
Hallo Andy,

Wir sind zwar Race-Club aber als eingetragener Verein (e.V.) müsste bei uns überall "Verein" stehen? Oder?
D.h. Verein, Vereins Mitglieder usw.

BG
Wojtek


Jou stimmt, ich weiß was du meinst !
Wir machen es kurz uns schmerzlos
als EHEMAS Race-Club.eu machen
wir einfach Race-Club e.V.
Als eingetragener Verein müssen wir im Namen schon anzeigen, dass wir ein e.V. sind


Was Jörg meint: Unser Name ist der "Race-Club"
der einfach den Zusatz eingetragener Verein erhält !

993raser
02.09.2016, 23:06
Hi,

ansonsten finde ich den Entwurf absolut i.O.
Und wenn es so ist wie es Jörg geschrieben hat, ist es auch OK.
Also auf gehts!

Grüße
Wojtek

Andy
03.09.2016, 18:24
Bin dabei,
das ganze ist zu zwei befreundeten Rechtanwälten
mal schauen ob die es so durchwinken !

Das einzige wo ich mit meinem Rechtverstädnis
bedenken habe ist die Mitgliederversammlung
und da Online oder Real Treffen, da habe ich keine Formulierung
gefunden die das sowohl aus auch regeln könnte ?

Jörg Technik
04.09.2016, 22:04
Das einzige wo ich mit meinem Rechtverstädnis
bedenken habe ist die Mitgliederversammlung
und da Online oder Real Treffen, da habe ich keine Formulierung
gefunden die das sowohl aus auch regeln könnte ?

Hallo Andy,

die Beschlussfassung einer Mitgliederversammlung ist im § 32 des BGB (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__32.html) geregelt.
Eine "Online-Versammlung" ist per Gesetz nicht ausdrücklich ausgeschlossen, muss aber per Satzung verankert sein bzw. müssen alle Mitglieder dem zugestimmt haben.

Ansonsten hilft Dir vllt. auch das hier weiter: Ist eine virtuelle Mitgliederversammlung zulässig? (http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/mv-virtuell.htm)

Andy
05.09.2016, 21:43
Hallo Andy,

die Beschlussfassung einer Mitgliederversammlung ist im § 32 des BGB (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__32.html) geregelt.
Eine "Online-Versammlung" ist per Gesetz nicht ausdrücklich ausgeschlossen, muss aber per Satzung verankert sein bzw. müssen alle Mitglieder dem zugestimmt haben.

Ansonsten hilft Dir vllt. auch das hier weiter: Ist eine virtuelle Mitgliederversammlung zulässig? (http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/mv-virtuell.htm)


Alle Mitglieder ?
Die Mitglieder werden erst in den e.V. überführt wenn der e.V. gegründet ist.
Also bleibt einzig die Gründungsversammlung.
Das Satz im Zitat gilt demnach nur für einen "bestehenden" e.V.
In das Satzung (Entwurf) ist es ALSO sollte es so ok sein !

Mal schauen was die Spezialisten dazu sagen ?

Grüße Andy


PS.
das gefällt mir gut .... eine Einladung über unser Forum !!!

Eine Einladung zur Mitgliederversammlung per Veröffentlichung auf der Website ist wie bei anderen Einladungsformen, die nicht durch Brief erfolgen, nur bei ausdrücklicher Satzungsregelung möglich.

Andy
05.09.2016, 22:02
Geädert um einige Passagen und im Wortlaut und über das Einladen über unser RC-Forum !

Satzung des Race-Club e.V. 1.9.2016




§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

I.
Der Verein führt den Namen Race-Club e.V.. Er hat seinen Sitz in 61348 Bad Homburg und ist
in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bad Homburg Tag xxx und Vereinsnummer xxxxxxx eingetragen.
II.
Sein Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 2 Ziele und Zweck

I.
Die Ziele des Race Club e.V. liegen insbesondere auf dem Gebiet des Motorsports gemeinschaftlichen
Fahren auf Rennstrecken von Trainigs die im weitesten Sinne die der Verkehrsicherheit dienen.
Förderung der Gemeinschaft der Clubmitglieder sowie sportlicher und gesellschaftlicher Belange.
II.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Clubs. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Clubs fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
I.
Der Club besteht aus:
a.) ordentlichen Mitgliedern
b.) Ehrenmitgliedern
II. Ordentliche Mitglieder
a.) Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an allen Veranstaltungen des Clubs.
b.) Mitglieder dürfen zu allen Veranstaltungen des Clubs Gäste einladen. Durch Beschluss des Vorstandes
kann im Einzelfall jedoch bestimmt werden, dass nur ordentliche Mitglieder an Veranstaltungen,
insbesondere der Mitgliederversammlung, teilnehmen.
d.) Der Aufnahmeantrag hat schriftlich zu erfolgen.
e.) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, oder Ausschluss.
III. Ehrenmitglieder
a.) Der Vorstand ist berechtigt, Personen, die sich um den Club besondere Verdienste erworben
haben, zu Ehrenmitgliedern zu ernennen.
b.) Ehrenmitglieder genießen alle Rechte der ordentlichen Mitglieder.

§ 4 Aufnahme

I.
Die Aufnahme in den Club muss bei diesem schriftlich beantragt werden. Ein Vorstand entscheidet über
die Aufnahme.
II.
Im Falle der Ablehnung brauchen die Gründe der Ablehnung nicht bekanntgegeben werden. Gegen die
Ablehnung findet kein Rechtsbehelf statt.
§ 5 Beiträge
I.
Der Club erhebt zur Bestreitung seiner Auslagen von seinen Mitgliedern angemessene Beiträge, deren
Höhe und Zahlungsweise die Mitgliederversammlung festlegt. Die Zahlung erfolgt im Voraus.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
I.
Die Beendigung der Mitgliedschaft im Club kann nur zum Schluss des Kalenderjahres erfolgen. Die
Beendigung der Mitgliedschaft ist spätestens zum 31.10. des jeweiligen Kalenderjahres dem Vorstand
gegenüber schriftlich zu erklären.
II.
Ein Mitglied kann vom Clubvorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden wenn
a) das Mitglied trotz Mahnung den fälligen Beitrag nicht gezahlt hat oder
b) sich das Mitglied grobe Verstöße gegen Vereinszweck oder Vereinsfrieden zuschulden kommen lässt
III.
Gegen den Ausschluss kann innerhalb von 10 Tagen schriftlich Einspruch beim Vorstand eingelegt
werden. Über den Einspruch entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung. Bis zur
Entscheidung der Mitgliederversammlung ruhen alle Rechte aus der Mitgliedschaft. Wird nicht oder nicht
rechtzeitig Einspruch eingelegt, so ist der Ausschluss rechtwirksam.
§ 7 Organe

Die Organe des Clubs sind:
a.) Die Mitgliederversammlung
b.) Der Vorstand

§ 8 Mitgliederversammlung

I.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Clubs.
Sie muss jährlich stattfinden und wird durch den Vorstand des Clubs einberufen. Alle Mitglieder sind
das vereinseigene Internetforum oder per E-Mail mindestens drei Wochen vor der Mitgliederversammlung des Clubs unter Bekanntgabe der Tagesordnung und des Versammlungsortes einzuladen.
Bei einer Onlineversammlung beträgt die Einladungsfrist gemäß §7 Abs. 3 zwei Wochen.
I.1(1)
Ersatzweise können
Mitgliederversammlungen online geführt werden. Jede ordnungsgemäß einberufene
Versammlung ist beschlussfähig.Sie tagt einmal im Jahr.

§8.1 Online-Versammlung

(2)
Jedes Organ des Vereins kann seine Versammlung im Internet als Online-Versammlung
durchführen. Es ist sicherzustellen, dass eine Teilnahme mit gängigen Programmen
(Webbrowser, Email-Client, Race Club Internetforum in einem nach außen geschützten Raum möglich ist.
(3)
Wird zu einer Online-Versammlung eingeladen, muss die Einladung neben der
Tagesordnung auch die Internetadresse (URL) und die Zugangsdaten zur Online-
Versammlung enthalten. Die Einladung erfolgt der E-Mail oder über das vereinseigene Internetforum
(4)
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich innerhalb der vorher festgelegten Gruppe von
Teilnehmern, wobei die Identifizierung der Teilnehmer zweifelsfrei erfolgen muss. Es
findet eine strenge Zugangskontrolle durch den Vorstand statt: Sämtliche teilnahmeberechtigten Personen
erhalten zu diesem Zwecke die Zugangsberechtigungsdaten.
Die Mitglieder verpflichten sich, die Legitimationsdaten und das Passwort keinem Dritten zugänglich zu
machen und unter strengem Verschluss zu halten. Die Anmeldung zur Online-
Versammlung weist den Berechtigten als Teilnehmer aus.
(5)
Während der Online-Mitgliederversammlung sind Abstimmungen möglich.
In wichtigen Fragen erfolgen Abstimmungen unter Nutzung geeigneter technischer Mittel
wie Online-Formulare. Diese Formulare müssen enthalten:
a) den Antrag, über den abgestimmt werden soll,
b) das Ende des Abstimmungszeitraums,
c) mit allen Wahlmöglichkeiten und „Enthaltung“ gekennzeichnete Felder, welche zur
Stimmabgabe angeklickt werden können,
d)
weitere Felder für die personenbezogenen Daten, Zugangsberechtigungsdaten und
Passwörter zur Identifizierung und Legitimierung der stimmberechtigten Mitglieder,
falls die Identifizierung und Legitimierung nicht bereits durch andere technische
Maßnahmen geprüft wurde,
e)
den Zeitpunkt der Absendung. Ein Zeitfenster wird vorgegeben.
(6)
Die personenbezogenen Daten und die Abstimmungsergebnisse werden zur
Gewährleistung der Anonymität der Stimmabgabe sowie zur Vermeidung doppelter
Stimmabgaben getrennt ausgewertet.
(7)
Der Vorstand entscheidet, ob nicht angemeldete Benutzer die Inhalte der Online-
Versammlung lesen dürfen oder diese in Punkten bekannt gegeben werden.
(8)
Der Vorstand hat für die technisch einwandfreie Durchführung der Online-Versammlung
Sorge zu tragen.

II.
Die Tagesordnung bei einer jedweder Mitgliederversammlung muss mindestens folgende Punkte enthalten:
a.) Bericht des Vorstandes
b.) Bericht der Rechnungsprüfer
c.) Feststellung der Stimmliste
d.) Entlastung des Vorstandes
e.) Wahlen
f.) Vorschlag für das Geschäftsjahr
g.) Anträge mit Inhaltsangabe
h.) Verschiedenes
§ 9 Durchführung der Mitgliederversammlung

I.
In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende ordentliche Mitglied eine Stimme.
Stimmübertragung ist unzulässig.
II.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Stimmberechtigten
Beschlussfähig. Es entscheidet regelmäßig einfache Stimmmehrheit. Unter einfacher Mehrheit ist eine
Mehrheit zu verstehen, die eine Stimme mehr beträgt als die Hälfte der abgegebenen Stimmen.
Stimmenthaltungen werden wie nicht abgegebene Stimmen behandelt, ebenso abgegebene ungültige
Stimmen und -bei Abstimmung mit Stimmzetteln-unbeschriftete Stimmzettel. Stimmengleichheit gilt als
Ablehnung. Zwei Drittel Mehrheit der abgegebenen Stimmen ist erforderlich bei Beschlüssen über:
a) Satzungsänderungen
b) Die Zulassung von Dringlichkeitsanträgen
c) Anträge auf Abberufung des Vorstandes oder eines Vorstandsmitgliedes
d) Auflösung des Clubs.
III.
Die Wahlen erfolgen durch Handzeichen oder Onlineabstimmung. Die Mitgliederversammlung kann mit einfacher Mehrheit
beschließen, eine Wahl in geheimer Abstimmung durchzuführen.
IV.
Über Anträge kann mit Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten auch durch
Handzeichen entschieden werden.
V.
Anträge für die Mitgliederversammlung des Clubs können von jedem Mitglied gestellt werden. Sie müssen
mindestens acht Tage vor der Mitgliederversammlung beim Präsidenten des Race Club schriftlich
eingereicht sein. Dringlichkeitsanträge sind zulässig, soweit sie nicht auf Abberufung/Wahl von
Vorstandsmitgliedern oder Satzungsänderungen gerichtet sind.
VI.
Über die Verhandlungen und Beschlüsse jeder Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu führen,
aus der mindestens die gefassten Beschlüsse hervorgehen müssen. Die Niederschrift muss von zwei
Vorstandsmitgliedern unterzeichnet werden. Das Protokoll der Mitgliederversammlung wird allen
Mitgliedern zugänglich gemacht.
§ 10 Außerordentliche Mitgliederversammlung


§ 11 Der Vorstand

I.
Der Vorstand soll nur aus ordentliche Mitglieder und/oder Ehrenmitglieder
sind, gebildet werden. Er besteht aus mindestens drei Vorstandsämtern.
Pos. 3. und 4. kann im Personalunion durchgeführt werden.
II.
Vorstand i.S.d. § 26 BGB sind:
1. Der/die Präsident/Präsidentin
2. Der/die Vizepräsident/Vizepräsidentin
3. Der/die Geschäfts-und Schriftführer/in
4. Der/die Schatzmeister/in


Beisitzer
Der Vorstand hat das Recht, Beisitzer oder Rachtanwälte in beratender Funktion beizuziehen.

V.
Der Präsident oder 2 Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten den Verein nach außen.
VI.
Die Sitzungen des Vorstandes werden vom Vorsitzenden einberufen und geleitet. Über die Beschlüsse des
Vorstandes ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. Der Vorstand ist
beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher
Stimmmehrheit der erschienenen Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den
Ausschlag.
VII.
Der Vorstand vertritt den Club in allen Angelegenheiten nach den Beschlüssen und Weisungen der
Mitgliederversammlung unter Einhaltung der Satzung.
VIII.
Der Vorstand entscheidet selbst in allen Angelegenheiten, die nicht der Beschlussfassung der
Mitgliederversammlung unterliegen. Er leitet die gesamte Tätigkeit des Porsche Club Rhein-Main e.V.. Er
kann sich eine Geschäftsordnung geben.
IX.
Die Mitglieder des Vorstandes werden in der Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtsdauer beträgt vier
Jahre, gerechnet von ordentlicher Mitgliederversammlung zu ordentlicher Mitgliederversammlung.
X.
Die Zusammenlegung von Vorstandsämtern ist mit Ausnahme der Ämter des Präsidenten/Präsidentin, und
Vizepräsidenten/Vizepräsidentin zulässig. Diese dürfen nicht gleichzeitig die Ämter des Geschäftsführers
und Schatzmeisters bekleiden.
XI.
Sämtliche Ämter sind Ehrenämter. Die Inhaber der Ämter haben Anspruch auf Ersatz der im Interesse
des Clubs gemachten Auslagen. Die Höhe bestimmt der Vorstand.
§ 12 Rechnungsprüfer

Zur Prüfung des Finanzgebarens wird ein Rechnungsprüfer gewählt. Die Rechnungsprüfer werden
durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahre gewählt. Sie dürfen kein Amt im Vorstand
bekleiden. Sie haben mindestens einmal im Jahr vor der Mitgliederversammlung Buchführung und Kasse
zu prüfen und der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.

§ 13 Satzungsänderungen

Anträge auf Satzungsänderungen können nicht als Dringlichkeitsanträge gestellt werden. Sie werden vom
Vorstand geprüft und der Mitgliederversammlung vorgelegt. Diese entscheidet mit zwei Drittel Mehrheit
der abgegebenen Stimmen.


§ 14 Auflösung

I.
Die Auflösung des Clubs kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung
mit zwei Drittel Mehrheit der abgegebenen Stimmen erfolgen.
II.
Im Falle einer Auflösung ernennt die Mitgliederversammlung die Liquidatoren.
§ 16 Vermögensverwendung
Bei einer Auflösung oder Aufhebung des Clubs oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das
verbleibende Vermögen anteilig an die verbliebenen Clubmitglieder.

§ 17 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechte und Pflichten ist Bad Homburg v.d.H

Andy
06.09.2016, 20:30
Ich bitte darum sich due Satzung
einmal in Ruhe durch zu lesen und auf
Formfehler oder Formulierungen zu achten.
Ich habe gerade die Satzung noch einmal
gekürzt und viele Sätze umformuliert.

Ich denke bis wir die Satzung verabschieden sollten
wir mindestens noch gut 3 Wochen warten bis
alle Punkte geklärt werden. Nochmal das ist erst ein grober
Entwurf der von allen Seiten abgesegnet werden muß !

Ich bitte dazu um Wortmeldungen !

Grüße Andy

Jörg Technik
07.09.2016, 00:47
Also auf den ersten Blick schon mal einige Fehler (markiert) und dann noch mittendrin eine falsche, kopierte Vereinsbezeichnung:

Und "Rachtanwalt" = ein neuer Berufsstand? :D


Hallo Jörg ich war so frei und habe es gleich verbessert.
Racheanwälte wäre manchmal gar nicht soo schlecht....:)
ABER DANKE DIR !!!
Grüße Andy


Geädert um einige Passagen und im Wortlaut und über das Einladen über unser RC-Forum !

Satzung des Race-Club e.V. 1.9.2016




§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

I.
Der Verein führt den Namen Race-Club e.V.. Er hat seinen Sitz in 61348 Bad Homburg und ist
in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bad Homburg Tag xxx und Vereinsnummer xxxxxxx eingetragen.
II.
Sein Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 2 Ziele und Zweck

I.
Die Ziele des Race Club e.V. liegen insbesondere auf dem Gebiet des Motorsports gemeinschaftlichen
Fahren auf Rennstrecken von Trainings die im weitesten Sinne die der Verkehrssicherheit dienen.
Förderung der Gemeinschaft der Clubmitglieder sowie sportlicher und gesellschaftlicher Belange.
II.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Clubs. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Clubs fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
I.
Der Club besteht aus:
a.) ordentlichen Mitgliedern
b.) Ehrenmitgliedern
II. Ordentliche Mitglieder
a.) Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an allen Veranstaltungen des Clubs.
b.) Mitglieder dürfen zu allen Veranstaltungen des Clubs Gäste einladen. Durch Beschluss des Vorstandes
kann im Einzelfall jedoch bestimmt werden, dass nur ordentliche Mitglieder an Veranstaltungen,
insbesondere der Mitgliederversammlung, teilnehmen.
d.) Der Aufnahmeantrag hat schriftlich zu erfolgen.
e.) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, oder Ausschluss.
III. Ehrenmitglieder
a.) Der Vorstand ist berechtigt, Personen, die sich um den Club besondere Verdienste erworben
haben, zu Ehrenmitgliedern zu ernennen.
b.) Ehrenmitglieder genießen alle Rechte der ordentlichen Mitglieder.

§ 4 Aufnahme

I.
Die Aufnahme in den Club muss bei diesem schriftlich beantragt werden. Ein Vorstand entscheidet über
die Aufnahme.
II.
Im Falle der Ablehnung brauchen die Gründe der Ablehnung nicht bekanntgegeben werden. Gegen die
Ablehnung findet kein Rechtsbehelf statt.
§ 5 Beiträge
I.
Der Club erhebt zur Bestreitung seiner Auslagen von seinen Mitgliedern angemessene Beiträge, deren
Höhe und Zahlungsweise die Mitgliederversammlung festlegt. Die Zahlung erfolgt im Voraus.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
I.
Die Beendigung der Mitgliedschaft im Club kann nur zum Schluss des Kalenderjahres erfolgen. Die
Beendigung der Mitgliedschaft ist spätestens zum 31.10. des jeweiligen Kalenderjahres dem Vorstand
gegenüber schriftlich zu erklären.
II.
Ein Mitglied kann vom Clubvorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden wenn
a) das Mitglied trotz Mahnung den fälligen Beitrag nicht gezahlt hat oder
b) sich das Mitglied grobe Verstöße gegen Vereinszweck oder Vereinsfrieden zuschulden kommen lässt
III.
Gegen den Ausschluss kann innerhalb von 10 Tagen schriftlich Einspruch beim Vorstand eingelegt
werden. Über den Einspruch entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung. Bis zur
Entscheidung der Mitgliederversammlung ruhen alle Rechte aus der Mitgliedschaft. Wird nicht oder nicht
rechtzeitig Einspruch eingelegt, so ist der Ausschluss rechtswirksam.
§ 7 Organe

Die Organe des Clubs sind:
a.) Die Mitgliederversammlung
b.) Der Vorstand

§ 8 Mitgliederversammlung

I.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Clubs.
Sie muss jährlich stattfinden und wird durch den Vorstand des Clubs einberufen. Alle Mitglieder sind
das vereinseigene Internetforum oder per E-Mail mindestens drei Wochen vor der Mitgliederversammlung des Clubs unter Bekanntgabe der Tagesordnung und des Versammlungsortes einzuladen.
Bei einer Onlineversammlung beträgt die Einladungsfrist gemäß §7 Abs. 3 zwei Wochen.
I.1(1)
Ersatzweise können
Mitgliederversammlungen online geführt werden. Jede ordnungsgemäß einberufene
Versammlung ist beschlussfähig.Sie tagt einmal im Jahr.

§8.1 Online-Versammlung

(2)
Jedes Organ des Vereins kann seine Versammlung im Internet als Online-Versammlung
durchführen. Es ist sicherzustellen, dass eine Teilnahme mit gängigen Programmen
(Webbrowser, Email-Client, Race Club Internetforum in einem nach außen geschützten Raum möglich ist.
(3)
Wird zu einer Online-Versammlung eingeladen, muss die Einladung neben der
Tagesordnung auch die Internetadresse (URL) und die Zugangsdaten zur Online-
Versammlung enthalten. Die Einladung erfolgt der E-Mail oder über das vereinseigene Internetforum
(4)
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich innerhalb der vorher festgelegten Gruppe von
Teilnehmern, wobei die Identifizierung der Teilnehmer zweifelsfrei erfolgen muss. Es
findet eine strenge Zugangskontrolle durch den Vorstand statt: Sämtliche teilnahmeberechtigten Personen
erhalten zu diesem Zwecke die Zugangsberechtigungsdaten.
Die Mitglieder verpflichten sich, die Legitimationsdaten und das Passwort keinem Dritten zugänglich zu
machen und unter strengem Verschluss zu halten. Die Anmeldung zur Online-
Versammlung weist den Berechtigten als Teilnehmer aus.
(5)
Während der Online-Mitgliederversammlung sind Abstimmungen möglich.
In wichtigen Fragen erfolgen Abstimmungen unter Nutzung geeigneter technischer Mittel
wie Online-Formulare. Diese Formulare müssen enthalten:
a) den Antrag, über den abgestimmt werden soll,
b) das Ende des Abstimmungszeitraums,
c) mit allen Wahlmöglichkeiten und „Enthaltung“ gekennzeichnete Felder, welche zur
Stimmabgabe angeklickt werden können,
d)
weitere Felder für die personenbezogenen Daten, Zugangsberechtigungsdaten und
Passwörter zur Identifizierung und Legitimierung der stimmberechtigten Mitglieder,
falls die Identifizierung und Legitimierung nicht bereits durch andere technische
Maßnahmen geprüft wurde,
e)
den Zeitpunkt der Absendung. Ein Zeitfenster wird vorgegeben.
(6)
Die personenbezogenen Daten und die Abstimmungsergebnisse werden zur
Gewährleistung der Anonymität der Stimmabgabe sowie zur Vermeidung doppelter
Stimmabgaben getrennt ausgewertet.
(7)
Der Vorstand entscheidet, ob nicht angemeldete Benutzer die Inhalte der Online-
Versammlung lesen dürfen oder diese in Punkten bekannt gegeben werden.
(8)
Der Vorstand hat für die technisch einwandfreie Durchführung der Online-Versammlung
Sorge zu tragen.

II.
Die Tagesordnung bei einer jedweder Mitgliederversammlung muss mindestens folgende Punkte enthalten:
a.) Bericht des Vorstandes
b.) Bericht der Rechnungsprüfer
c.) Feststellung der Stimmliste
d.) Entlastung des Vorstandes
e.) Wahlen
f.) Vorschlag für das Geschäftsjahr
g.) Anträge mit Inhaltsangabe
h.) Verschiedenes
§ 9 Durchführung der Mitgliederversammlung

I.
In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende ordentliche Mitglied eine Stimme.
Stimmübertragung ist unzulässig.
II.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Stimmberechtigten
Beschlussfähig. Es entscheidet regelmäßig einfache Stimmmehrheit. Unter einfacher Mehrheit ist eine
Mehrheit zu verstehen, die eine Stimme mehr beträgt als die Hälfte der abgegebenen Stimmen.
Stimmenthaltungen werden wie nicht abgegebene Stimmen behandelt, ebenso abgegebene ungültige
Stimmen und -bei Abstimmung mit Stimmzetteln-unbeschriftete Stimmzettel. Stimmengleichheit gilt als
Ablehnung. Zwei Drittel Mehrheit der abgegebenen Stimmen ist erforderlich bei Beschlüssen über:
a) Satzungsänderungen
b) Die Zulassung von Dringlichkeitsanträgen
c) Anträge auf Abberufung des Vorstandes oder eines Vorstandsmitgliedes
d) Auflösung des Clubs.
III.
Die Wahlen erfolgen durch Handzeichen oder Onlineabstimmung. Die Mitgliederversammlung kann mit einfacher Mehrheit
beschließen, eine Wahl in geheimer Abstimmung durchzuführen.
IV.
Über Anträge kann mit Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten auch durch
Handzeichen entschieden werden.
V.
Anträge für die Mitgliederversammlung des Clubs können von jedem Mitglied gestellt werden. Sie müssen
mindestens acht Tage vor der Mitgliederversammlung beim Präsidenten des Race Club schriftlich
eingereicht sein. Dringlichkeitsanträge sind zulässig, soweit sie nicht auf Abberufung/Wahl von
Vorstandsmitgliedern oder Satzungsänderungen gerichtet sind.
VI.
Über die Verhandlungen und Beschlüsse jeder Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu führen,
aus der mindestens die gefassten Beschlüsse hervorgehen müssen. Die Niederschrift muss von zwei
Vorstandsmitgliedern unterzeichnet werden. Das Protokoll der Mitgliederversammlung wird allen
Mitgliedern zugänglich gemacht.
§ 10 Außerordentliche Mitgliederversammlung


§ 11 Der Vorstand

I.
Der Vorstand soll nur aus ordentliche Mitglieder und/oder Ehrenmitglieder
sind, gebildet werden. Er besteht aus mindestens drei Vorstandsämtern.
Pos. 3. und 4. kann im Personalunion durchgeführt werden.
II.
Vorstand i.S.d. § 26 BGB sind:
1. Der/die Präsident/Präsidentin
2. Der/die Vizepräsident/Vizepräsidentin
3. Der/die Geschäfts-und Schriftführer/in
4. Der/die Schatzmeister/in


Beisitzer
Der Vorstand hat das Recht, Beisitzer oder Rechtsanwälte in beratender Funktion beizuziehen.

V.
Der Präsident oder 2 Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten den Verein nach außen.
VI.
Die Sitzungen des Vorstandes werden vom Vorsitzenden einberufen und geleitet. Über die Beschlüsse des
Vorstandes ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. Der Vorstand ist
beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher
Stimmmehrheit der erschienenen Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den
Ausschlag.
VII.
Der Vorstand vertritt den Club in allen Angelegenheiten nach den Beschlüssen und Weisungen der
Mitgliederversammlung unter Einhaltung der Satzung.
VIII.
Der Vorstand entscheidet selbst in allen Angelegenheiten, die nicht der Beschlussfassung der
Mitgliederversammlung unterliegen. Er leitet die gesamte Tätigkeit des Race Vlub e.v.
IX.
Die Mitglieder des Vorstandes werden in der Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtsdauer beträgt vier
Jahre, gerechnet von ordentlicher Mitgliederversammlung zu ordentlicher Mitgliederversammlung.
X.
Die Zusammenlegung von Vorstandsämtern ist mit Ausnahme der Ämter des Präsidenten/Präsidentin, und
Vizepräsidenten/Vizepräsidentin zulässig. Diese dürfen nicht gleichzeitig die Ämter des Geschäftsführers
und Schatzmeisters bekleiden.
XI.
Sämtliche Ämter sind Ehrenämter. Die Inhaber der Ämter haben Anspruch auf Ersatz der im Interesse
des Clubs gemachten Auslagen. Die Höhe bestimmt der Vorstand.
§ 12 Rechnungsprüfer

Zur Prüfung des Finanzgebarens wird ein Rechnungsprüfer gewählt. Die Rechnungsprüfer werden
durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahre gewählt. Sie dürfen kein Amt im Vorstand
bekleiden. Sie haben mindestens einmal im Jahr vor der Mitgliederversammlung Buchführung und Kasse
zu prüfen und der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.

§ 13 Satzungsänderungen

Anträge auf Satzungsänderungen können nicht als Dringlichkeitsanträge gestellt werden. Sie werden vom
Vorstand geprüft und der Mitgliederversammlung vorgelegt. Diese entscheidet mit zwei Drittel Mehrheit
der abgegebenen Stimmen.


§ 14 Auflösung

I.
Die Auflösung des Clubs kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung
mit zwei Drittel Mehrheit der abgegebenen Stimmen erfolgen.
II.
Im Falle einer Auflösung ernennt die Mitgliederversammlung die Liquidatoren.
§ 16 Vermögensverwendung
Bei einer Auflösung oder Aufhebung des Clubs oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das
verbleibende Vermögen anteilig an die verbliebenen Clubmitglieder.

§ 17 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechte und Pflichten ist Bad Homburg v.d.H

Andy
08.09.2016, 19:48
Hallo
mein RA hat mich heute Vormittag angerufen
und mir bestätigt das es vormell so in Ordnung ist !
( Die letzte verbesserte Fassung )

Wenn nichts dagegen spricht dachte ich um den
(Anfang) Oktober melden wir den Verein an.
Irgendwann müssen wir uns alle treffen und
die Gründungssitzung vormell abhalten !

Jörg Technik
08.09.2016, 20:37
Hallo Andy,

mach aus dem


... Race Vlub e.v.
noch einen "Club", dann passt es soweit (an den vorher von mir markierten Stellen). ;)



ABER DANKE DIR !!!
Grüße Andy

Da nicht für. :)

993raser
08.09.2016, 22:32
Hallo
Wenn nichts dagegen spricht dachte ich um den
(Anfang) Oktober melden wir den Verein an.
Irgendwann müssen wir uns alle treffen und
die Gründungssitzung vormell abhalten !

Hi,
mal an einem Freitag Abend?
Dann würde eigentlich nur der 07.10. verfügbar sein!
Der 14.10., der 21.10. und der 28.10. sind Herbstferien in Hessen.

BG
Wojtek

Andy
09.09.2016, 08:04
Hi,
mal an einem Freitag Abend?
Dann würde eigentlich nur der 07.10. verfügbar sein!
Der 14.10., der 21.10. und der 28.10. sind Herbstferien in Hessen.

BG
Wojtek

Ich dachte schon irgendwann davor !
Aber das geht ja schnell.
Anfang Okt.sollte es schon vor dem Vereinregister
liegen.
Ich würde vorschlagen das machen wir recht
spontan wenn ich alles zusammen habe !
Grüße Andy

Boxster-OAL
09.09.2016, 22:06
Hallo Andy,
ich finde das soweit ok. Kleinere Rechtschreibfehler wurden ja bereits berichtigt.
Von mir aus kanns losgehen.

Wenn eine Anwesenheit vor Ort notwendig ist, dann bedenke, dass Du den Ort so legst, dass ich da auch hinkomme.
Bin ja einige km weg von Euch.

Grüße Hermann

Andy
12.09.2016, 07:30
Hermann ich denke nicht
ABER bedenke deinen Ausweis bei deinem Ortsgericht oder einem Notar
beglaubigen zu lassen und mir die Kopie zukommen lassen !

Grüße Andy

Andy
29.11.2016, 08:21
Hallo oder Guten Morgen
in 1,5 Std. treffen wir uns vor dem Vereinsgericht und
reichen gesammelte Werke ein !
Geprüft wurde alles mal schauen wie lange es dauert
bis es rechtskräftig wird !

Grüße Andy

Andy
29.11.2016, 20:01
ENDLICH
alles ist eingereicht, die Dame im Vereinsregister hat alles in Empfang genommen
und gesagt das es evtl.bis vor Weihnachen eingetragen werden könnte.
Zuvor schaut ein Rechtspfleger alle Unterlagen auf dessen Richtigkeit durch.
Meiner Meinung nach sollte aber alles für gut befunden werden weil ich fast alles
anwaltlich prüfen ließ. Sobald ich was neues höre berichte ich natürlich !

Soweit
alles gute Andy